31. Mai: Für die Versammlungsfreiheit

Gegen Bespitzelung, Schikane und Einschüchterung – Gegen das Neue bayerische Versammlungsgesetz

siehe auch: versammlung.blogsport.de

Demonstration am Samstag, 31. Mai 2008,
14 Uhr, München, Geschwister-Scholl-Platz

Art. 113 Bayerische Verfassung: “Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.”

Bayerisches Versammlungsgesetz

Das neue Versammlungsgesetz, das die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause im bayerischen Landtag abstimmen lassen will, liest sich wie die Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume. Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Überwachung und Bespitzelung dienen, wie dem polizeirechtlichen Lauschangriff, der Kennzeichenerfassung und der Speicherung und Aufzeichnung der Telekommunikation.
Bayern spielt dabei den Vorreiter für die anderen Bundesländer, die den Erlass von Versammlungsgesetzen zunächst zurückgestellt haben.

Kontrolle und Überwachung

Mit dem neuen Gesetz werden Versammlungen noch stärker polizeilicher Kontrolle und Schikane unterworfen und zugleich bisher rechtswidrige Praktiken der Polizei und Behörden gesetzlich verankert.
Eindringen des Staates bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Polizei darf bei allen Versammlungen “Übersichtsaufnahmen” erstellen, die auch ausgewertet und beliebig lange gespeichert werden dürfen. Versammlungsleiter und Ordner werden zu “Hilfspolizisten” gemacht und können von Behörden und Polizei sogar als “ungeeignet” oder “unzuverlässig” abgelehnt werden. Zukünftig ist ein Versammlungsverbot auch möglich, wenn “Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt” werden. Der neu eingefährte Begriff des “Militanzverbots” gibt der Polizei die Handhabe, gegen Demonstrationen oder Teilnehmergruppen vorzugehen, wenn sie den “Eindruck von Gewaltbereitschaft” vermitteln und “einschüchternd” wirken. Durch die Einführung neuer Straftatbestände wird die Leitung von Versammlungen zum unkalkulierbaren persönlichen Risiko.
Aufruf

Diesen Angriff auf eines der wichtigsten politischen Grundrechte müssen wir gemeinsam verhindern! Deshalb rufen wir dazu auf, mit uns am 31. Mai 2008 gegen die Pläne der Bayerischen Staatsregierung zu demonstrieren, die im Juli 2008 dieses Gesetz im Landtag abstimmen lassen will.