Pressemitteilung des bayerischen Flüchtlingsrats zu geplanter Abschiebung einer Hochschwangeren nach Italien morgen (30.05.2018)

Pressemitteilung, 28. Mai 2018

Hochschwangere in Abschiebehaft

21-jährige soll 2 Tage vor Beginn des Mutterschutzes abgeschoben werden 
/ Fünfjähriger Sohn vom Jugendamt in Obhut genommen / Flüchtlingsrat: 
„Gipfel menschenunwürdiger ‚christsozialer’ Politik“

Die hochschwangere Frau A. (21 Jahre alt) war in Hengersberg, einer 
Außenstelle des Transitzentrum Deggendorfs, untergebracht, zusammen mit 
ihrem fünfjährigen Sohn und ihrem Partner, der auch der Vater ihres 
ungeborenen Kindes ist. Der errechnete Entbindungstermin ist am 
13.7.2018, der gesetzliche Mutterschutz beginnt somit am 1.6.2018. Ab 
diesem Datum darf Frau A. nicht mehr abgeschoben werden.

Am frühen Morgen des 14.05.2018 um 3.35 Uhr stürmte die Polizei ihr 
Zimmer. Frau A. war unbekleidet und in Panik und verstand nicht, was um 
sie herum vorging. Laut Polizei soll sie Widerstand geleistet und 
gedroht haben, aus dem Fenster zu springen. Hierbei ist zu beachten, 
dass für diese Abschiebung mehrere Polizisten auf 2 Etagen der 
Unterkunft in Hengersberg mit scharfen Hunden andere Bewohner*innen 
abschirmten und sicherten, dass Geflüchtete nicht intervenieren können. 
Eine Flucht von Frau A. wäre also schlichtweg unmöglich gewesen.
Aufgrund dieser angeblichen Fluchtgefahr kam Frau A. in Abschiebehaft in 
die JVA Erding. Ihr Sohn wurde vom Jugendamt Deggendorf in Obhut 
genommen, ihr Partner blieb im Transitzentrum Deggendorf zurück.

Frau A.s Anwältin, Petra Haubner aus Passau, stellte beim VG Regensburg 
einen Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung, da der grundgesetzlich 
garantierte Schutz von Ehe und Familie höher steht, als die Abschiebung 
nach Italien. Die zuständige Richterin lehnte den Eilantrag jedoch ab 
mit der Begründung, solange das Kind noch nicht geboren sei, handele es 
sich bei Vater und Kind nicht um Familienangehörige im Sinne der 
Dublin-Verordnung, da noch keine familiäre Beziehung bestehe. Wenn der 
Vater ein Bleiberecht in Deutschland erhalte, könne Frau A. nach Geburt 
des gemeinsamen Kindes ja einen Antrag auf Familienzusammenführung 
stellen. Heute wurde eine Verfassungsbeschwerde in dem Fall eingereicht, 
in der verschiedene Grundrechtsverletzungen angeprangert werden.

Die Abschiebung von Frau A. und ihrem Sohn nach Italien ist für den 30. 
Mai 2018 geplant, ganze zwei Tage vor Beginn des Mutterschutzes. Ob 
dieses Zeichens des Rechtsstaats, der eine solche menschenfeindliche 
Abschiebung für rechtens erklärt, herrscht Fassungslosigkeit.
IMMA e.V. (Initiative für Münchner Mädchen) und der Bayerische 
Flüchtlingsrat kritisieren die Inhaftierung und die geplante Abschiebung 
und fordern ihre sofortige Aussetzung. „Hochschwangere Frauen auf den 
letzten Drücker abzuschieben, Familien zu zerreißen und das Leben eines 
noch ungeborenen Kindes zu gefährden, um die Ausreiseverpflichtung 
entschlossen und gegen alle Widerstände durchzusetzen, ist der Gipfel 
menschenunwürdiger christsozialer Politik“, hält Jana Weidhaase, 
Sprecherin des Bayerischen Flüchtlingsrats, den verantwortlichen 
Behörden und Gerichten vor. „Das ist das Ergebnis des massiven 
Abschiebedrucks, den die bayerische Staatsregierung ausübt, und der 
Gipfel des Verrats christlich sozialer Werte. Herr Herrmann: Stoppen Sie 
diese Abschiebung! Sofort!“


Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Jana Weidhaase | Mobil: 015214962774 | weidhaase@fluechtlingsrat-bayern.de