Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Studie veröffentlicht, in der dem deutschen Asylrecht gravierende Mängel attestiert werden: Die Drittstaatenregel, Kernelement der Änderung des Art. 166 GG 1993, ist nach heutigem Stand rechtswidrig.
Die Entwicklungen in Griechenland, dessen Asylsystem anerkanntermaßen gravierende Defizite aufweist, wo Asylsuchende menschenunwürdigen Zuständen ausgesetzt werden, machen die Problematik des deutschen Drittstaatenkonzepts in der aktuellen Praxis deutlich. Dass menschen- und verfassungsrechtlich notwendiger Rechtsschutz von den deutschen Verwaltungsgerichten nur entgegen dem Wortlaut des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) gewährt werden kann, verstößt, so die Studie, gegen tragende menschenrechtliche und rechtsstaatliche Prinzipien und das EU-Recht.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige deutsche Rechtslage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und dem EU-Recht widerspricht. Zudem verstoße das deutsche Recht seit 2007 gegen das Deutsche Grundgesetz (GG), weil der Deutsche Bundestag seither die Bestimmung sicherer Drittstaaten auf EU-Ebene einfach hinnehmen muss. Dies wiederum sei nicht mit dem verfassungsmäßig garantierten Parlamentsvorbehalt vereinbar.