Schluss mit den Abschiebungen nach Syrien! Weg mit dem deutsch-syrischen Abschiebe-Rückübernahmeabkommen!

Demonstration: 5. 12., Hannover

ab 13 Uhr

Treffpunkt: 13 Uhr Steintor

Demonstrationszug: ab 13 Uhr 30

Demo-Aufruf zum Download

Anfang 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland mit der arabischen Republik Syrien ein Rückübernahmeabkommen zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien geschlossen. 7000 „Geduldeten“ droht durch dieses Abkommen die Abschiebung. Das ist möglich, obwohl selbst vom Auswärtigen Amt und bundesdeutschen Gerichten massive Menschenrechtsverletzungen in Syrien bestätigt werden. Mindestens drei Abschiebungen nach Syrien, die durch das neue Abkommen ermöglicht wurden, endeten damit, dass die Abgeschobenen am Flughafen sofort verhaftet wurden. Gegen dieses skandalöse Abschiebe-Abkommen müssen wir uns wehren! Es dürfen keine weiteren Abschiebungen nach Syrien stattfinden!

Wir forden:

  • Sofortige Aufhebung des deutsch-syrischen Abschiebe-Rückübernahmeabkommens!
  • Sofortiger Stopp aller Abschiebungen nach Syrien!
  • Unbeschränktes Bleiberecht für Alle statt unsicherem Duldungsstatus!
  • Abschaffung der „Residenzpflicht“-Landkreisbeschränkung und der Lagerunterbringung!

Das deutsch-syrische Abschiebe-Rückübernahmeabkommen – ein skandalöses Vertragswerk

  • Das deutsch-syrische Abschiebe-Rückübernahmeabkommen betrifft alle syrischen Staatsbürger/innen, aber auch alle syrischen Staatenlosen, die ohne sicheren Aufenthalt, also zum Beispiel mit einer „Duldung“, in Deutschland leben.
  • Für viele Syrische Staatenlose besteht sogar dann das Risiko einer Abschiebung, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz haben. Der Grund: Sie hatten die Aufenthaltserlaubnis nur bekommen, weil es bisher für die deutschen Behörden nicht möglich war, Staatenlose nach Syrien abzuschieben. Das ändert sich nun mit dem deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommen.
  • Nach dem Abkommen können auch Transitflüchtlinge nach Syrien abgeschoben werden, die keine Syrer/innen sind, aber sich vor der Einreise nach Deutschland in Syrien aufgehalten haben oder durch Syrien durchgereist sind.
  • Wenn auf die Anfrage, ob jemand zu der Personengruppe gehört, die nach Syrien abgeschoben werden darf, von den syrischen Behörden keine Antwort kommt, dann gilt dies als Zustimmung.

Ein Folterstaat in den Diensten der deutschen Abschiebe-Bürokratie

Während der letzten Jahre gab es eine zunehmende Annäherung zwischen Deutschland und Syrien in politischen, wirtschaftlichen und sogenannten „sicherheitspolitischen“ Belangen – bis hin zu Verhören angeblicher „Terrorverdächtiger“ in syrischen Folterkellern. Teil der Zusammenarbeit ist auch, dass der syrische Staat Unterstützung bei der Abschiebung von Flüchtlingen und bei der Bekämpfung von Flucht und Migration aus den Ländern des nahen und mittleren Ostens leistet. Die Menschenrechtslage in Syrien ist unterdessen katastrophal: Folterungen und „Verschwindenlassen“ von Oppositionellen sind an der Tagesordnung, die Gefängnisse sind voll von politischen Gefangenen. 400000 Kurd/innen wurden in Syrien zu völlig rechtlosen Staatenlosen gemacht. Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragt haben, müssen grundsätzlich damit rechnen, dass sie nach einer Abschiebung nach Syrien hohe Strafen wegen „Verbreitung falscher Informationen“ und „Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland“ bekommen. Erste Folgen der anlaufenden Abschiebungen sind alarmierend: Der Kurde Khalid Kenjo sitzt seit seiner Abschiebung am 1. September im Gefängnis, wochenlang galt er als verschwunden. Auch die Familie Cindo sowie Frau Abta Houran wurden direkt nach der Abschiebung vorübergehend inhaftiert.

Wir werden nicht zulassen, dass die deutschen Behörden massenhaft Menschen in die Gefängnisse des syrischen Folterstaates hinein abschieben! Wir akzeptieren kein zwischenstaatliches Willkür-Abkommen auf Kosten von Flüchtlingen!

So ähnlich könnte Ihre Abschiebung angekündigt werden:

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„Sehr geehrte Familie X,

Es wurde Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt, dass Ihr Antrag auf Durchführung eines weiteren Verfahrens abgelehnt wurde. Gemäß dieser Entscheidung liegen keine Hinweise auf eine schwerwiegende Gefährdung im Falle Ihrer Rückkehr nach Syrien vor.

Aufgrund des Rückübernahmeabkommens mit der arabischen Republik Syrien ist Ihre Ausreise möglich und vollziehbar. Damit sind Sie zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet.

Sie sind verpflichtet, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von 14 Tagen zu verlassen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird nach Ablauf dieser Frist wird ohne weitere Ankündigung die Abschiebung in die Wege geleitet.

Hochachtungsvoll,

I.A. Manfred Biedermann

Landratsamt x-burg, Abteilung Ausländerangelegenheiten“

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Ist es einfach, so eine Entscheidung zu treffen?

Ja, es ist einfach, aber für uns ist es nicht einfach, weil wir seit Jahren hier sind, weil wir hier fast unser ganzes Leben verbracht haben, weil wir hier integriert sind und fast nur die deutsche Sprache sprechen.

Es ist nicht einfach für uns, wenn wir durch ein Gesetzt abgeschoben werden, das nicht menschlich ist!

Wenn wir abgeschoben werden, dann kommen wir nicht in unser Heimatland. Dort ist für uns jetzt ein fremdes Land. Die Frage für uns ist, ob wir dort weiterleben können und ob man uns nicht ins Gefängnis wirft oder uns umbringt.

Deswegen werden wir für unsere Rechte kämpfen, damit wir hier bleiben können!

Leute, kämpft mit uns aus Gründen der Menschlichkeit! Gemeinsam können wir es schaffen!

Egal wer du bist und woher du kommst, komm zu unserer Demo, um mit uns zu kämpfen!