Aufruf: Gesetzesverschärfungen stoppen! / Jetzt aktiv werden!

Die Verlierer_innen der großen Koalition sind die Flüchtlinge und Migrant_innen

Am 19. September 2014 passierte das Gesetz zur Neubestimmung der Balkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sog. ’sichere Herkunftsstaaten‘ den Bundesrat. Doch das war erst der Auftakt: Die Große Koalition forciert derzeit eine ganze Reihe an Gesetzesvorhaben, von denen jedes einzelne eine Verschärfung und die Einführung neuer repressiver Maßnahmen im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik darstellt. Dabei handelt es sich um eine Reaktion auf die Erfolge der Kämpfe der letzten Jahren, die sich bspw. gegen Abschiebungen und Abschiebehaft und für Mobilitätsrechte gerichtet haben und die nun gefährdet sind.
Das wollen wir so nicht hinnehmen! Lasst uns gemeinsam einen lauten und breiten Protest organisieren und die Gesetzesvorhaben der Regierung kippen!

 

Konkrete Konsequenzen der Gesetzesvorhaben

Drastische Ausweitung der Abschiebehaft

Der aktuelle Referentenentwurf des Innenministeriums erweitert die Haftmöglichkeiten bei Flüchtlingen immens: Der Begriff der ‚Fluchtgefahr‘ wird um schwammige Merkmale erweitert, die auf die Mehrzahl der Menschen auf der Flucht zutreffen, gleichzeitig werden rechtsstaatliche Garantien gegen die Abschiebehaft abgebaut. Damit würde eine bisher ungekannte Kriminalisierung von Flucht ermöglicht! „Ungarische Verhältnisse“, d.h. die regelmäßige Inhaftierung von Asylsuchenden während ihres Verfahrens, würden gesetzlich ermöglicht.

 

Verschärfungen von Ausweisungen, Einreise- und Aufenthaltsverboten

Personen, deren Asylantrag als ‚offensichtlich unbegründet‘ abgelehnt wurde oder die nicht innerhalb der gesetzten Ausreisefrist ausgereist sind, sollen mit Einreiseverboten für Deutschland belegt werden. Antragsteller_innen aus Staaten, die keine Visumspflicht für den Schengen-Raum haben, würden dadurch ihre europäische Reisefreiheit verlieren.
Als ‚offensichtlich unbegründet‘ abgelehnte Asylanträge und Folgeanträge / Zweitanträge (nach erfolgloser Durchführung eines Erstverfahrens in einem anderen EU-Land) sollen in Zukunft zu der gesetzlichen Vermutung führen, die Einreise sei zum Zweck des Bezuges öffentlicher Leistungen erfolgt. Diese ‚gesetzliche Vermutung‘ führt wiederum zu Arbeitsverboten und Leistungsausschlüssen.

 

Keine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

Entgegen der durch den Spruch des BVerfG geweckten Hoffnungen auf ersatzlose Abschaffung des AsylbLGs, wird das rassistische Sondergesetz beibehalten und weiter repressiv gewendet: Personen, denen unterstellt wird, sie seien „zum Zwecke des Bezugs von öffentlichen Leistungen“ eingereist oder wirkten bei ihrer Abschiebung nicht mit, sollen weiterhin vom Anspruch auf Leistungen ausscheiden.

 

Einschränkung der EU-Freizügigkeit
Das Gesetz sieht eine Beschränkung des Rechts auf Aufenthalt zur Arbeitssuche sowie die Verhängung von Wiedereinreiseverboten vor. Hinzu kommen verschärfte Überwachung und Kontrolle.

 

Kein Kuhhandel mit den Rechten von Menschen!

Nun werden all diese Verschärfungen begleitet durch Verbesserungen für einzelne Personengruppen. So setzt das neue, stichtagsunabhängige Bleiberecht die Forderung um, endlich den Status der langjährig Geduldeten zu normalisieren. Menschen, die jahrelang mit einer Duldung in der Bundesrepublik leben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen regulären Aufenthalt bekommen, auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Der Gesetzesentwurf schließt jedoch gleichzeitig eine Vielzahl von Menschen von vornherein aus der Bleiberechtsregelung aus, beispielsweise durch die bereits genannte Ausweitung von Einreise- und Aufenthaltsverboten.

Im Gesamtkontext des Gesetzesentwurfs betrachtet wird die Einführung einer Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete mit massiven Einschränkungen der Rechte von neu einreisenden Flüchtlingen erkauft. Ein weiteres Beispiel dafür, wie Verbesserungen für eine Gruppe durch drastische Einschnitte für eine andere Gruppe aufgewogen werden, ist die geplante Verbesserung für die im Rahmen eines Kontingents aufgenommenen Flüchtlinge, die von erheblichen Verschlechterungen bei denjenigen begleitet wird, die ihre Reise selbst organisieren oder entgegen dem Dublin-Regime nach Deutschland weiterreisen.
Ein solcher Kuhhandel mit den Rechten von Menschen ist an Zynismus kaum zu überbieten: Selbst eine noch so großzügige Bleiberegelung für langjährig geduldete Flüchtlinge könnte die geplanten Repressionen für neu eintreffende Schutzsuchende niemals rechtfertigen!

 

Es wird höchste Zeit!

Während das Gesetz zu den sicheren Herkunftsstaaten bereits in Kraft getreten ist, befinden sich die anderen Vorhaben noch im Verfahren. Vom ‚Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung‘, das die schlimmsten repressiven Maßnahmen und Verschlechterungen enthält, liegt der Öffentlichkeit bisher nur der Referentenentwurf aus dem Innenministerium vor. Hier findet noch die Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien statt, bevor voraussichtlich Ende November der endgültige Regierungsentwurf vorgelegt wird. Alle Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundesrats.

Es gibt also durchaus noch Möglichkeiten, diese Gesetze zu verhindern, solange wir jetzt aktiv werden! Macht mit bei der bundesweiten Aktionswoche im Dezember! Beteiligt euch in euren Städten mit lauten und kreativen Aktionen!

 

Jetzt aktiv werden!

Uns ist klar, dass wir mit der Initiative spät dran sind und auch wir haben nicht den Masterplan –  aber wir können und dürfen diese massiven Verschärfungen nicht einfach durchgehen lassen! Die Zeit drängt, denn einige Termine zu den verschiedenen Gesetzesvorhaben finden bereits in den nächsten Wochen statt (siehe www.migrationsgesetze.info).

Wenn ihr Interesse habt, Euch an der Kampagne zu beteiligten, kontaktiert uns zeitnah per Mail an kontakt@karawane-muenchen.org

Wenn wir nicht weiter zusehen möchten, wie die Mobilitätsrechte weiter verstümmelt werden, müssen wir jetzt dringend aktiv werden!