Grenzkontrollen innerhalb Europas – Bericht vom Besuch der Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht München am 30.01.2024

Am 30.01. verhandelte das Verwaltungsgericht über die Frage, ob die seit 2015 eingeführten Grenzkontrollen an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich rechtmäßig sind.

Grundlage dafür ist der Schengener Grenzkodex, der festgelegt, dass bei besonderen Situationen sog. Binnengrenzkontrollen wiedereingeführt werden, allerdings nur über sechs Monate verlängert werden dürfen, wenn es neue Gründe für die Grenzkontrollen gibt.
Der Europäische Gerichtshof stellte diesen Grundsatz in einem Urteil im April 2022 nochmal klar.
Trotzdem verlängern Deutschland und andere Staaten seit inzwischen Jahren die juristische Basis für Grenzkontrollen in Europa. Als Grund wird immer wieder die (Sekundär-)Migration genannt, jedes Mal leicht umformuliert.

Bei der Klage vor dem VG München handelte es sich um einen Österreicher, der im Zug in Passau von der Bundespolizei kontrolliert wurde. Er wollte die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen lassen.

Das Verwaltungsgericht München hat klar benannt, dass es die permanente Verlängerung und somit auch die konkrete Grenzkontrolle für europarechtswidrig hält.
Leider hat es die Klage trotzdem abgewiesen. Bei Klagen, bei denen die Rechtswidrigkeit von vergangenen Maßnahmen festgestellt werden soll, sind die formellen Voraussetzungen für eine Klage sehr hoch. Daran ließ es das Gericht scheitern.
Es kündigte jedoch an, seine Rechtsauffassung zu den Kontrollen trotzdem im Urteil niederzuschreiben.

Der Prozess war von mehreren Besucher:innen und Presse verfolgt worden. Voraussichtlich wird das Verfahren in Berufung gehen.
Am VG München ist noch eine weitere Klage zur selben Thematik anhängig, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Die Karawane München hat den Prozess mit einer Kundgebung vor dem Gericht solidarisch begleitet (siehe Bild).

Bereits 2022 hatte die Karawane München mit einer Sticker- und Postkartenaktion Innenministerin Faeser aufgefordert, die rechtswidrige Praxis nicht fortzuführen:

Nationale Grenzkontrollen: Rechtswidrig, Gefährlich – und Tödlich: 7 Jahre des Wahnsinns an den Europäischen Binnengrenzen

Durch die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen werden Fluchtwege für Geflüchtete immer gefährlicher und enden oftmals tödlich. Am 24.05.22 etwa versteckte sich eine Gruppe kurdischer Geflüchteter aus der Türkei, darunter auch Jugendliche und Kinder, in einem Güterzug aus Italien bis nach München, um die innereuropäischen Grenzkontrollen zu umgehen. Als sie in München Trudering über die Dachplane aussteigen wollten, wurden drei Geschwister durch einen Stromschlag schwer verletzt. Am 08.06.2022 erlag die 15-jährige Melike Akbaş ihren schweren Verletzungen.

Grenzkontrollen nerven nicht nur, sie töten.
Gegen die Festung Europa! Gegen Grenzkontrollen!

Zum Weiterlesen empfehlen wir den Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 18.12.2023:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/flucht-zurueckweisungen-bundespolizei-migranten-1.6321171