Tag 35: Blick auf Verantwortung lokaler Ausländerbehörden

Behördenwillkür in Straubing und Passau

Erfolgreiche Klage in Sachsen-Anhalt gegen rechtswidrige „Verwaltungsgebühren“

Der Essenpaketeboykott in Hauzenberg, Breitenberg und Bogen richtet sich, als Fortsetzung des am 26. Januar begonnenen Hungerstreiks, gegen den diskriminierenden Umgang des Bundeslandes Bayern mit Flüchtlingen. Gleichzeitig skandalisiert der Flüchtlingsstreik willkürliche Schikanen durch lokale Ausländerbehörden. Zum Beispiel die Erhebung einer „Verwaltungsgebühr“ von 10 Euro für das Verlassen des Landkreises durch das Landratsamt Passau. Eine Praxis, die es bislang nicht nur in einigen bayerischen Landkreisen gab, gegen die sich abern nun ein Flüchtling in Sachsen-Anhalt erfolgreich vor Gericht gewehrt hat: Das Verwaltungsgericht Halle/Saale stellte am 26. Februar, fest, dass die Praxis der Erhebung von Gebühren für eine Erlaubnis zum Verlassen des Landkreises rechtswidrig ist und dass die örtliche Ausländerbehörde verpflichtet ist, erhobene Gebühren an die betroffenen Flüchtlinge zurückzuzahlen. Der togoische Exil-Aktivist Komi, E. hatte gegen die Erhebung der 10 Euro Verwaltungsgebühr für eine „Reiseerlaubnis“ Klage eingereicht.

Dazu eine Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte

Auch die Ausländerbehörden in den niederbayerischen Landkreisen Passau und Straubing-Bogen, wo zur Zeit Flüchtlinge gegen unerträgliche Lebensbedingungen streiken, tun sich damit hervor, Flüchtlinge über landes- und bundespolitische Vorgaben hinaus mit Repressalien und Beschränkungen zu tyrannisieren:

Auch im Landkreis Passau, ist die Erhebung der 10 Euro-Gebühr für das Verlassen des Landkreises gängige Praxis. Da die Flüchtlinge bislang nur 40 Euro Bargeld pro Monat bekommen, sehen sie die 10 Euro-Gebühr als eine weitere Verschärfung der Beschränkung von Bewegungsfreiheit durch die Residenzpflicht. Ob diese 10 Euro-Gebühr erhoben wird oder nicht, liegt ganz im Ermessen der örtlichen Ausländerbehörden.

Gerne versteckt sich das Landratsamt Passau hinter der landespolitischen Verantwortung für den Umgang mit Flüchtlingen, obwohl es sehr wohl über eigene Ermessensspielräume verfügt, diese aber repressiv gegen die Flüchtlinge auslegt. Neben der Erhebung der 10 Euro-Gebühr gehört dazu unter anderem die Landkreis-Beschränkung für die Leute mit Duldungsstatus, denen das Landratsamt ab sofort, jederzeit, zugestehen könnte, sich in ganz Bayern frei zu bewegen.

Die Ausländerbehörde der Stadt Passau  (nicht identisch mit Landratsamt Passau!) ihrerseits streicht Flüchtlingen die 40 Euro „Taschengeld“, wenn sie sich weigern, sogenannte „gemeinnützige“ Arbeit zu verrichten.

Auch das Landratsamt Straubing-Bogen, wo im Lager Bogen ebenfalls die Essenspakete boykottiert werden, beschränkt, obwohl selbst unter den bayerischen Rahmenbedingungen anders könnte, die Bewegungsfreiheit auch von Leuten mit „Duldung“ auf den Landkreis. Außerdem berichten die streikenden Flüchtlinge in Bogen von häufiger Streichung der 40 Euro „Taschengeld“ und der Verweigerung von Kleidungsgutscheinen als Mittel der Sanktion und Schikane.

Der Flüchtlingsstreik in Bayern zeigt, wie wichtig es ist, die verschiedenen Verantwortungsträger für die Diskriminierung von Flüchtlingen – die lokalen Ausländerbehörden, die Bezirksregierungen UND die bayerische Landesregierung nicht in Ruhe zu lassen.

In diesem Sinne:

Schluss mit Schikanen durch rechtswidrige „Verwaltungsgebühren“ und repressive Auslegung von Gesetzen!

Und natürlich Solidarität mit den Forderungen der streikenden Flüchtlinge:

-Bewegungsfreiheit in ganz Bayern

-das Recht, zu arbeiten

-Bargeld statt Essenspaketen

-Respekt der Behörden gegenüber Flüchtlingen