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Tag 35: Blick auf Verantwortung lokaler Ausländerbehörden

Behördenwillkür in Straubing und Passau

Erfolgreiche Klage in Sachsen-Anhalt gegen rechtswidrige „Verwaltungsgebühren“

Der Essenpaketeboykott in Hauzenberg, Breitenberg und Bogen richtet sich, als Fortsetzung des am 26. Januar begonnenen Hungerstreiks, gegen den diskriminierenden Umgang des Bundeslandes Bayern mit Flüchtlingen. Gleichzeitig skandalisiert der Flüchtlingsstreik willkürliche Schikanen durch lokale Ausländerbehörden. Zum Beispiel die Erhebung einer „Verwaltungsgebühr“ von 10 Euro für das Verlassen des Landkreises durch das Landratsamt Passau. Eine Praxis, die es bislang nicht nur in einigen bayerischen Landkreisen gab, gegen die sich abern nun ein Flüchtling in Sachsen-Anhalt erfolgreich vor Gericht gewehrt hat: Das Verwaltungsgericht Halle/Saale stellte am 26. Februar, fest, dass die Praxis der Erhebung von Gebühren für eine Erlaubnis zum Verlassen des Landkreises rechtswidrig ist und dass die örtliche Ausländerbehörde verpflichtet ist, erhobene Gebühren an die betroffenen Flüchtlinge zurückzuzahlen. Der togoische Exil-Aktivist Komi, E. hatte gegen die Erhebung der 10 Euro Verwaltungsgebühr für eine „Reiseerlaubnis“ Klage eingereicht.

Dazu eine Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte

Auch die Ausländerbehörden in den niederbayerischen Landkreisen Passau und Straubing-Bogen, wo zur Zeit Flüchtlinge gegen unerträgliche Lebensbedingungen streiken, tun sich damit hervor, Flüchtlinge über landes- und bundespolitische Vorgaben hinaus mit Repressalien und Beschränkungen zu tyrannisieren: Weiterlesen