Archiv der Kategorie: Juristisches

Die Verlierer der Großen Koalition sind immer die Flüchtlinge und Migrant_innen!

Aufruf zu einer Kampagne

Es ist uns allen noch im Gedächtnis, wie am 19. September 2014 das Gesetz zur Neubestimmung der Balkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sog. ’sichere Herkunftsstaaten‘ den Bundesrat passierte und es damit zu einer weiteren Einschränkung des Rechts auf Asyl kam. Rund um dieses Gesetz kam es schon zu erheblichen Protesten.

Dieses Gesetz ist jedoch nur der Auftakt: Die Große Koalition forciert derzeit weitere Verschärfungen und die Einführung neuer repressiver Maßnahmen im Bereich Asyl- und Migrationspolitik. Wenn alle Gesetze durchkommen, handelt es sich um die gravierendsten Verschlechterungen der Rechte und der Lebensbedingungen für Asylsuchende und Migrant_innen in Deutschland seit 1993. Dies könnte viele Erfolge der Kämpfe der letzten Jahre auf einen Schlag zunichte machen.

Es ist also höchste Zeit für einen lauten und breiten Protest!

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Veranstaltung am 23.01.: Gerechtigkeit für Oury Jalloh

Für ein unabhängiges Brandgutachten!

Mittwoch, 23.01.2013 – 20:30 Uhr
Mittwochskafe im Kafe Marat

Im Jahr 2005 verbrannte Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau. Inzwischen haben zwei Prozesse stattgefunden, wobei Polizei und Justiz Fremdeinwirkung und Mord von Anfang an ausschlossen. Ein neues unabhängiges Brandgutachten soll jetzt Klarheit in den Fall bringen.
Die Karawane München veranstaltet zusammen mit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh einen Informationsabend, bei dem Hintergründe und jüngste Entwicklungen dieses beispiellosen Justizskandals beleuchtet werden. Wir bitten dabei um Spenden für das neue Brandgutachten.

http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/

Oury Jalloh: 700 x 50 Euro für unabhängigen Brandgutachter

Kein Vergessen! Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. kämpft weiter und sammelt Geld für ein Brandgutachten, das zur Aufklärung von Oury Jallohs Tod aufklären soll – hier der Aufruf:

700 x 50 Euro für unabhängigen Brandgutachter

Am 7. Januar 2005 ist Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau bei lebendigem Leib verbrannt. Bis heute ist nicht geklärt, was an diesem Tag in Zelle Nr. 5 tatsächlich geschehen ist. Während Verwandte, FreundInnen und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh von Mord sprechen, wurde im ersten Prozess gegen zwei Polizisten lediglich Anklage wegen „fahrlässiger Tötung“ bzw. „fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge“ erhoben. Der Prozess endete mit einem Freispruch, obwohl sich PolizeizeugInnen in eklatante Widersprüche verwickelt hatten. Am 7. Januar 2010 kassierte der Bundesgerichtshof in einer spektakulären Entscheidung das Urteil des Dessauer Landgerichts. Der Fall wird nun seit zwei Jahren vorm Landgericht Magdeburg neu verhandelt.

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Gravierende Mängel im deutschen Asylrecht

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Studie veröffentlicht, in der dem deutschen Asylrecht gravierende Mängel attestiert werden: Die Drittstaatenregel, Kernelement der Änderung des Art. 166 GG 1993, ist nach heutigem Stand rechtswidrig.

Die Entwicklungen in Griechenland, dessen Asylsystem anerkanntermaßen gravierende Defizite aufweist, wo Asylsuchende menschenunwürdigen Zuständen ausgesetzt werden, machen die Problematik des deutschen Drittstaatenkonzepts in der aktuellen Praxis deutlich. Dass menschen- und verfassungsrechtlich notwendiger Rechtsschutz von den deutschen Verwaltungsgerichten nur entgegen dem Wortlaut des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) gewährt werden kann, verstößt, so die Studie, gegen tragende menschenrechtliche und rechtsstaatliche Prinzipien und das EU-Recht.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige deutsche Rechtslage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und dem EU-Recht widerspricht. Zudem verstoße das deutsche Recht seit 2007 gegen das Deutsche Grundgesetz (GG), weil der Deutsche Bundestag seither die Bestimmung sicherer Drittstaaten auf EU-Ebene einfach hinnehmen muss. Dies wiederum sei nicht mit dem verfassungsmäßig garantierten Parlamentsvorbehalt vereinbar.

Link (pdf) zur Studie.

Meinungsfreiheit nicht für Flüchtlinge?

Residenzpflicht: Ausländerbehörden verbieten Flüchtlingen, an den Anti-LagerAktionstagen in München teilzunehmen.

“Wir sind 50 Leute und wollen zur Demonstration am 13.6. nach München kommen, aber die Ausländerbehörde gibt uns keine Erlaubnis”, berichtete ein Bewohner des Würzburger Flüchtlingslagers vergangene Woche am Telefon. Auch die BewohnerInnen des Flüchtlingslagers in Amberg berichten, dass sie nicht nach München fahren dürfen. Weiterlesen

SZ: Grüße aus Absurdistan

Die Süddeutsche Zeitung (16. Mai 2008) hat einen Artikel zu der Justizposse um den nicht mitgeführten Auflagenbescheid bei der Demonstration gegen die Abschiebeanhörungen nach Nigeria veröffentlicht. The juicy bits:

Verteidiger Hartmut Wächtler, der selbst einen Kommentar zum Versammlungsgesetz verfasst hat, kann über das Verfahren nur den Kopf schütteln. Zunächst einmal hält er die damals vom KVR erteilten Auflagen für „reine Schikanen“. Zum Beweis seiner These legt er ein Urteil des Verwaltungsgerichts vor, das erst Ende 2007 in seltener Eindeutigkeit solche Auflagen ad absurdum geführt hat. Es sei, so die VG-Richter, nicht ersichtlich, „inwieweit das Nichtmitführen des Bescheids“ zu einer „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ führen könne.

Doch die Strafjustiz meint es ernst – Absurdistan lässt grüßen. Die Beteiligten ziehen sich zu einem „Rechtsgespräch“ hinter verschlossene Türen zurück, eine Einigung gibt es aber nicht. Anwalt Wächtler beharrt auf einem Freispruch, und so gibt es einen zweiten Termin im Juni. Dann soll auch ein Zeuge kommen, der das Verfahren vollends zur Posse machen könnte: Denn er soll besagten Bescheid damals bei sich getragen und der Polizei auch vorgelegt haben.

Eine Special mit Links zu allen Artikel findet sich auf der Sonderseite des Bayerischen Flüchtlingsrates.

15. 5.: Prozess gegen antirassistischen Aktivisten wegen Aktion gegen Nigeria-Abschiebeanhörung

München: 110 Tagesätze für Antirassisten?

Am Donnerstag, 15. Mai hat unser Genosse R. einen Prozess. Er erhielt einen Strefehl über 110 (!!) Tagessätze weil er im August 2007 als Versammlungsleiter einerafb antirassistischen Kundgebung gegen eine Abschiebeanhörung mit der Botschaft von Nigeria den Auflagenbescheid angeblich weder dabei hatte noch vorlas.

Der Prozess gegen R. findet statt:
Donnerstag, 15. Mai 2008 10:00h Sitzungssaal A224/II
Justizgebäude Nymphenburgerstrasse 16

(nicht, wie ursprünglich angekündigt, am Donnerstag, 10. 4. !!) Weiterlesen

Karawane-Aktivist wegen Aktion gegen Irak-Abschiebeanhörung freigesprochen!

Der Karawane-Aktivist H. Eberl, gegen den am 27.3. am Amtsgericht München ein Prozess wegen einer Aktion gegen eine Abschiebeanhörung irakischer Flüchtlinge lief, wurde freigesprochen. Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte am Ende für Freispruch. Dem Aktivisten war „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ vorgeworfen worden, da er angeblich Flugblätter in Kurdisch und Arabisch verteilt hatte, in denen irakische Flüchtlinge zum Boykott einer Abschiebeanhörung vor Angehörigen der irakischen Botschaft aufgefordert wurden.

Näheres zum Hintergrund des Verfahrens:

http://carava.net/2008/03/25/karawaneaktivist-wegen-aktion-gegen-abschiebungen-in-den-irak-angeklagt/

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Karawaneaktivist wegen Aktion gegen Abschiebungen in den Irak angeklagt

Prozesstermin:

Donnerstag, 27. März, 13 Uhr

Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16, Sitzungssaal A 127/I

Am Donnerstag, 27. März, findet um 13 Uhr am Amtsgericht München ein Prozess gegen H. Eberl, Aktivist der „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen“, statt. Anlass ist eine Protestaktion gegen eine Abschiebeanhörung irakischer Flüchtlinge, die am 21. April 2007 in einem Münchner Flüchtlingslager stattfand.

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Zur Strafbarkeit der Nichtbeschaffung von Heimreisedokumenten

In Deutschland lebten letztes Jahr rund 180.000 Menschen mit Duldung, also der „Aussetzung der Abschiebung“. Eine Abschiebung ist in den meisten Fällen nicht möglich, oft fehlen beispielsweise Heimreisedokumente, die bei der Botschaft des Heimatlandes beantragt werden müssen. Ob nun die Nichtbeschaffung von Heimreisedokumenten schon ein Verstoß gegen die so genannte „Mitwirkungspflicht“ darstellt, ist eine interessante juristische Frage, und das Oberlandesgericht Celle hat sie am 14. Februar 2007 verneint. Wir dokumentieren hier das Urteil: Urteil des OLG Celle zur Beschaffung von Heimreisepapieren (pdf).

Zentrales Argument scheint folgendes zu sein:

Die Strafvorschrift des §95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG bezieht sich schon nach deren Wortlaut nur auf „Angaben“ im Sinne von §49 Abs. 1 AufenthG. Nach §49 Abs. 1 AufenthG ist jeder Ausländer verpflichtet, den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden gegenüber die erforderlichen Angaben zu machen. Die Verpflichtung zu den Angaben nach Abs. 1 besteht indessen nur gegenüber den hiermit betrauten Behörden innerhalb deren Zuständigkit nach §71 AufenthG (Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., §49 AufenthG Rn. 2), also gegenüber den Ausländerbehörden, Grenzbehörden, Länderpolizeien oder den (deutschen) Auslandsvertretungen im Ausland. Verstößte hiergegen sind nach §95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG strafbewehrt (Renner, a.a.O.). „Erklärungen“, also Äußerungen den Auslandsvertretungen gegenüber, werden in §95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG indessen nicht benannt.