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SZ: Grüße aus Absurdistan

Die Süddeutsche Zeitung (16. Mai 2008) hat einen Artikel zu der Justizposse um den nicht mitgeführten Auflagenbescheid bei der Demonstration gegen die Abschiebeanhörungen nach Nigeria veröffentlicht. The juicy bits:

Verteidiger Hartmut Wächtler, der selbst einen Kommentar zum Versammlungsgesetz verfasst hat, kann über das Verfahren nur den Kopf schütteln. Zunächst einmal hält er die damals vom KVR erteilten Auflagen für „reine Schikanen“. Zum Beweis seiner These legt er ein Urteil des Verwaltungsgerichts vor, das erst Ende 2007 in seltener Eindeutigkeit solche Auflagen ad absurdum geführt hat. Es sei, so die VG-Richter, nicht ersichtlich, „inwieweit das Nichtmitführen des Bescheids“ zu einer „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ führen könne.

Doch die Strafjustiz meint es ernst – Absurdistan lässt grüßen. Die Beteiligten ziehen sich zu einem „Rechtsgespräch“ hinter verschlossene Türen zurück, eine Einigung gibt es aber nicht. Anwalt Wächtler beharrt auf einem Freispruch, und so gibt es einen zweiten Termin im Juni. Dann soll auch ein Zeuge kommen, der das Verfahren vollends zur Posse machen könnte: Denn er soll besagten Bescheid damals bei sich getragen und der Polizei auch vorgelegt haben.

Eine Special mit Links zu allen Artikel findet sich auf der Sonderseite des Bayerischen Flüchtlingsrates.

15. 5.: Prozess gegen antirassistischen Aktivisten wegen Aktion gegen Nigeria-Abschiebeanhörung

München: 110 Tagesätze für Antirassisten?

Am Donnerstag, 15. Mai hat unser Genosse R. einen Prozess. Er erhielt einen Strefehl über 110 (!!) Tagessätze weil er im August 2007 als Versammlungsleiter einerafb antirassistischen Kundgebung gegen eine Abschiebeanhörung mit der Botschaft von Nigeria den Auflagenbescheid angeblich weder dabei hatte noch vorlas.

Der Prozess gegen R. findet statt:
Donnerstag, 15. Mai 2008 10:00h Sitzungssaal A224/II
Justizgebäude Nymphenburgerstrasse 16

(nicht, wie ursprünglich angekündigt, am Donnerstag, 10. 4. !!) Weiterlesen

Karawane-Aktivist wegen Aktion gegen Irak-Abschiebeanhörung freigesprochen!

Der Karawane-Aktivist H. Eberl, gegen den am 27.3. am Amtsgericht München ein Prozess wegen einer Aktion gegen eine Abschiebeanhörung irakischer Flüchtlinge lief, wurde freigesprochen. Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte am Ende für Freispruch. Dem Aktivisten war „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ vorgeworfen worden, da er angeblich Flugblätter in Kurdisch und Arabisch verteilt hatte, in denen irakische Flüchtlinge zum Boykott einer Abschiebeanhörung vor Angehörigen der irakischen Botschaft aufgefordert wurden.

Näheres zum Hintergrund des Verfahrens:

http://carava.net/2008/03/25/karawaneaktivist-wegen-aktion-gegen-abschiebungen-in-den-irak-angeklagt/

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Karawaneaktivist wegen Aktion gegen Abschiebungen in den Irak angeklagt

Prozesstermin:

Donnerstag, 27. März, 13 Uhr

Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16, Sitzungssaal A 127/I

Am Donnerstag, 27. März, findet um 13 Uhr am Amtsgericht München ein Prozess gegen H. Eberl, Aktivist der „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen“, statt. Anlass ist eine Protestaktion gegen eine Abschiebeanhörung irakischer Flüchtlinge, die am 21. April 2007 in einem Münchner Flüchtlingslager stattfand.

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